Der Bundesrat habe am 7. Dezember 2021 einen Assistenzdienst in der Pflege, der Logistik und beim Impfen von höchstens 2500 Armeeangehörigen zur Unterstützung des zivilen Gesundheitswesens bis längstens 31. März 2022 beschlossen, schreibt die St.Galler Regierung in ihrer Antwort. Daneben habe der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 ein weiteres Aufgebot von Zivilschutzangehörigen beschlossen. Das Aufgebot umfasse ein Kontingent von höchstens 100'000 Diensttagen für den Zeitraum vom 10. Dezember 2021 bis zum 31. März 2022.
Voraussetzung für die militärische Unterstützung ziviler Behörden wie auch für die Einsätze des Zivilschutzes sei das Prinzip der Subsidiarität, heisst es weiter. Dies bedeute, dass die jeweiligen Kantone nicht in der Lage seien, Situationen mit eigenen Mitteln zu bewältigen. Wäre dies der Fall, könne aufgrund eines entsprechenden Gesuchs der jeweiligen Kantone ein subsidiärer Einsatz der Armee erfolgen.
Weiter schreibt die Regierung, dass es bei einem solchen Gesuch zu berücksichtigen sei, dass die Armee nicht einfach stehendes Personal zur Verfügung habe. Die Armeeangehörigen bestehen in der Regel aus Milizpersonal, das im Berufsleben steht und aus ihrem Arbeitsalltag heraus mobilisiert werden müsse. In den seltensten Fällen stehe zudem für den Einsatz im Bereich der medizinischen Pflege beziehungsweise Versorgung geeignetes Personal zur Verfügung.
Die Abklärungen bei den vorangehenden Krankheitswellen hätten gezeigt, dass die Einsatzmöglichkeiten von Armeeangehörigen eher in Nebenaufgaben in Heimen und Pflegeeinrichtungen liegen, die das Stammpersonal entlasten. In jedem Fall sei mindestens eine einsatzbezogene, vorgängige Ausbildung notwendig. Die Voraussetzungen für den Einsatz des Assistenzdienstes der Armee im Kanton St.Gallen seien gegenwärtig nicht gegeben, heisst es abschliessend.