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Kanton
27.12.2021

Einsatz der Armee momentan nicht möglich

Sanitätsfahrzeuge der Schweizer Armee.
Sanitätsfahrzeuge der Schweizer Armee. Bild: Alessandro Crinari (Keystone)
Kantonsrat Erwin Böhi hat sich in seiner Einfachen Anfrage nach der Unterstützung des St.Galler Gesundheitswesens im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der fünften Welle der Covid-19-Epidemie durch den Assistenzdienst der Armee erkundigt und dazu verschiedene Fragen gestellt, welche die St.Galler Regierung nun beantwortet.

Der Bundesrat habe am 7. Dezember 2021 einen Assistenzdienst in der Pflege, der Logistik und beim Impfen von höchstens 2500 Armeeangehörigen zur Unterstützung des zivilen Gesundheitswesens bis längstens 31. März 2022 beschlossen, schreibt die St.Galler Regierung in ihrer Antwort. Daneben habe der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 ein weiteres Aufgebot von Zivilschutzangehörigen beschlossen. Das Aufgebot umfasse ein Kontingent von höchstens 100'000 Diensttagen für den Zeitraum vom 10. Dezember 2021 bis zum 31. März 2022.

Voraussetzung für die militärische Unterstützung ziviler Behörden wie auch für die Einsätze des Zivilschutzes sei das Prinzip der Subsidiarität, heisst es weiter. Dies bedeute, dass die jeweiligen Kantone nicht in der Lage seien, Situationen mit eigenen Mitteln zu bewältigen. Wäre dies der Fall, könne aufgrund eines entsprechenden Gesuchs der jeweiligen Kantone ein subsidiärer Einsatz der Armee erfolgen.

Weiter schreibt die Regierung, dass es bei einem solchen Gesuch zu berücksichtigen sei, dass die Armee nicht einfach stehendes Personal zur Verfügung habe. Die Armeeangehörigen bestehen in der Regel aus Milizpersonal, das im Berufsleben steht und aus ihrem Arbeitsalltag heraus mobilisiert werden müsse. In den seltensten Fällen stehe zudem für den Einsatz im Bereich der medizinischen Pflege beziehungsweise Versorgung geeignetes Personal zur Verfügung.

Die Abklärungen bei den vorangehenden Krankheitswellen hätten gezeigt, dass die Einsatzmöglichkeiten von Armeeangehörigen eher in Nebenaufgaben in Heimen und Pflegeeinrichtungen liegen, die das Stammpersonal entlasten. In jedem Fall sei mindestens eine einsatzbezogene, vorgängige Ausbildung notwendig. Die Voraussetzungen für den Einsatz des Assistenzdienstes der Armee im Kanton St.Gallen seien gegenwärtig nicht gegeben, heisst es abschliessend.

Zu den einzelnen Fragen:

1./2. Die Regierung müsse ein Gesuch an die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) stellen. Bis die Armeeangehörigen einsatzbereit seien, dauere es minimal fünf bis zehn Tage. Um die Voraussetzungen des Subsidiaritätsprinzips zu erfüllen, müsste der Kanton St.Gallen in seinem Gesuch aufzeigen, dass er sämtliche zur Verfügung stehenden zivilen Mittel und Instrumente ausgeschöpft hätte. Bei diesen Mitteln handele es sich um Zivilschutz, Zivildienst und Feuerwehr sowie Anbieter des privaten Sektors. Unter anderem müsse der Kanton St.Gallen nachweisen, dass:

  • Er auf dem Arbeitsmarkt kein zusätzliches Personal rekrutieren kann
  • Er die Möglichkeit, Arbeitslose anzustellen, ausgeschöpft hat
  • Studenten der Medizin, Samariter sowie weitere Freiwillige angefragt wurden und nicht mehr verfügbar sind.

Darüber hinaus müsse der Kanton belegen, dass andere Gesundheitseinrichtungen keine Patienten übernehmen können und medizinisch nicht dringende Eingriffe verschoben werden, insofern dies Kapazitäten freispiele. Auf dieser Basis würde zwischen dem VBS und der Regierung eine Leistungsvereinbarung mit einer Gültigkeit von 30 Tagen abgeschlossen.

Erwin Böhi zur Antwort des Regierungsrats:

«Von der Antwort bin ich etwas überrascht, denn ich stelle einen ziemlichen Unterschied fest zwischen dem, was man in Bezug auf die Belastung des Gesundheitspersonals liest und hört, und der Aussage der Regierung, die Unterstützung des Assistenzdienstes der Armee sei aktuell nicht gewünscht, weil unnötig. Dies ist umso bemerkenswerter, als man davon ausgeht, dass die Fallzahlen und damit auch die Hospitalisationen in den nächsten Wochen wieder zunehmen werden, was andere Kantone dazu gebracht hat, die Unterstützung der Armee anzufordern und bestehende Massnahmen weiter zu verschärfen.»

jg/stgallen24
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