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Kanton
06.02.2022

Grüne fordern Qualitätsvorgaben für Grünflächen

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: Pixabay
Mit der Revision des Planungs- und Baugesetzes sollen Gemeinden unter anderem die Möglichkeit erhalten, in bestimmten Zonen eine Grünflächenziffer festzulegen. Nach dem Willen der vorberatenden Kommission sollen auch Abstellflächen angerechnet werden können.

An der Februarsession berät der St.Galler Kantonsrat unter anderem einen Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz, einen Bericht zur Stärkung der Ressourcenkraft sowie einen Nachtragskredit für eine Altlastensanierung in Altstätten.

Umstrittene Änderungen

Seit 2017 gilt im Kanton St.Gallen ein neues Planungs- und Baugesetz. Aufgrund der Erfahrungen der ersten Jahre sollen mit einem Nachtrag verschiedene Anpassungen vorgenommen werden. Der Entwurf der Regierung sieht unter anderem eine Pflicht zur Erstellung einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bei gewissen Bauvorhaben vor. Aus Sicht der Grünen sind solche Vorgaben mit Blick auf die kantonalen Klima- und Energieziele dringend erforderlich.

Die vorberatende Kommission möchte den Artikel jedoch ersatzlos streichen. Des Weiteren wolle die rechte Kommissionsmehrheit das Bauen in der Weilerzone erleichtern. Dieser rückwärtsgewandte Antrag laufe den raumplanerischen Bestrebungen zur Eindämmung der Zersiedelung diametral zuwider, finden die Grünen. Da es sich bei der Weilerzone nicht um eine Bauzone handelt, wäre die Bestimmung bundesrechtswidrig und somit gar nicht anwendbar.

Für eine nachhaltige Raumentwicklung sei es zentral, dass die Gemeinden die Innenverdichtung aktiv vorantreiben. Die Grüne-Fraktion unterstütze deshalb das Ansinnen der Regierung, die Bestimmungen zur Schwerpunktzone zu überarbeiten, um den Gemeinden bei der Anwendung dieses Planungsinstruments mehr Spielraum zu geben.

Ein wichtiges Anliegen der Grünen und vieler Gemeinden sei die Möglichkeit, für bestimmte Bauzonen eine Grünflächenziffer festzulegen. Damit Grünflächen im Siedlungsgebiet eine positive Wirkung für das Mikroklima und die Biodiversität entfalten können, seien minimale Vorgaben zur Qualität unabdingbar. Die Grünen fordern, dass unterbaute Grünflächen nur anrechenbar sein sollen, wenn sie eine gewisse Substrattiefe aufweisen. Die Bestrebungen der vorberatenden Kommission zielen aber in die entgegengesetzte Richtung: Gemäss Kommissionsantrag sollen sogar Abstellflächen zu den Grünflächen gezählt werden. Die Grünen wehren sich entschieden dagegen, das Instrument der Grünflächenziffer auf diese Weise aufzuweichen.

Einseitige Debatte um Ressourcenkraft

In einem ausführlichen Bericht an den Kantonsrat präsentiert die Regierung eine Auslegeordnung zu den Wirkungszusammenhängen des Bundesfinanzausgleichs sowie mögliche Massnahmen zur Stärkung des Ressourcenpotenzials des Kantons St.Gallen. Hintergrund der Debatte um die Ressourcenkraft ist die «idée fixe» der Ratsrechten, dass St.Gallen im Bundesfinanzausgleich vom Nehmer- zum Geberkanton aufsteigen soll. Aus Sicht der Grünen handelt es sich um eine dogmatische Forderung, die mit einer realistischen und verantwortungsvollen Finanzpolitik kaum vereinbar sei. Das Ressourcenpotenzial eines Kantons ist hauptsächlich von geografischen, demografischen und anderen strukturellen Faktoren abhängig, die sich nicht oder nur sehr langfristig beeinflussen lassen.

Die Grünen lehnen Massnahmen zur Stärkung des Ressourcenpotenzials nicht prinzipiell ab. So begrüssen sie den Ausbau der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung, um die Attraktivität des Kantons St.Gallen für mittelständische Familien zu steigern. Auch einem Förderprogramm für innovative Unternehmen stehen sie offen gegenüber. Hingegen dürfe die Stärkung der Ressourcenkraft kein Vorwand sein, um die Steuern für Wohlhabende weiter zu senken, staatliche Leistungen abzubauen und Wirtschaftswachstum ohne Rücksicht auf ökologische und soziale Folgen anzustreben. Genau dies scheint jedoch die Absicht der rechten Mehrheit im Kantonsrat zu sein.

Altlasten kommen teuer zu stehen

Im Jahr 2018 hatte der Kantonsrat einem Kredit von 60 Millionen Franken für die Erweiterung und Erneuerung des Regionalgefängnisses und der Staatanwaltschaft Altstätten zugestimmt. In der Volksabstimmung wurde das Projekt mit über 80 Prozent Ja-Anteil gutgeheissen. Obwohl bekannt war, dass das betroffene Grundstück im Kataster der belasteten Standorte verzeichnet ist, wurde der Altlasten-Problematik damals kaum Aufmerksamkeit geschenkt.

Wie sich nun herausgestellt hat, weist das Gelände aufgrund der früheren Nutzung als Feuerwehr-Übungsplatz eine hohe Belastung durch polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) auf. Die Schadstoffe werden in Oberflächengewässer ausgewaschen und könnten auch ins Grundwasser gelangen, wenn keine Massnahmen getroffen werden. Die Regierung beantragt deshalb einen Nachtragskredit von 17,3 Millionen Franken für eine erste Sanierungsetappe, welche zwingend erforderlich ist, um das Bauvorhaben realisieren zu können. Für eine zweite Sanierungsetappe dürften später nochmals gegen 11 Millionen Franken anfallen.

Die Grünen erachten das Vorgehen als alternativlos und stimmen dem Nachtragskredit selbstverständlich zu. Gleichzeitig rufen sie Politik und Verwaltung dazu auf, bei umweltrelevanten Tätigkeiten und Entscheiden mehr Vorsicht walten zu lassen. Wie der Fall Altstätten zeigt, kann ein nachlässiger Umgang mit Umweltrisiken immense Kosten nach sich ziehen, welche oftmals von der Allgemeinheit getragen werden müssen.

pez/pd
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